ÑÇÖÞÌìÌø£Àû

Master-Studium an der ÑÇÖÞÌìÌø£Àû: Neue Zulassungsvoraussetzungen

Master-Studiengänge der ÑÇÖÞÌìÌø£Àû ab sofort auch offen für Absovent_innen grundständiger Studiengänge mit wirtschaftswissenschaftlichem Bezug.

Um in Zukunft auch Absolvent_innen von Bachelor-Studiengängen mit wirtschaftswissenschaftlichem Bezug wie bspw. Ingenieurswissenschaften, Geographie, Soziologie oder Informatik ein Master-Studium an der ÑÇÖÞÌìÌø£Àû zu ermöglichen, wurde die Zulassungsvoraussetzungen in der Immatrikulations- und Zulassungsordnung (ImmaZulO) neu formuliert. In seiner gestrigen Sitzung stimmte der Hochschulrat, das höchste Entscheidungsgremium der ÑÇÖÞÌìÌø£Àû, den Änderungen einstimmig zu.

„Seit dem Start des Masterprogramms haben die Anfragen aus anderen Fachrichtungen kontinuierlich zugenommen, darunter waren viele vielversprechende Bewerber_innen, die gut in die jeweilige Studienkohorte gepasst hätten“, erklärt Professorin Susanne Hensel-Börner, Studiengangsleiterin des Master-Studiengangs Digital Transformation & Sustainability. „Daher freuen wir uns sehr, dass wir mit unseren wirtschaftswissenschaftlichen Master-Studiengängen nun auch Studierenden anderer Fachrichtungen die Teilnahme ermöglichen und dadurch interessante neue Perspektiven in die Lehre einbeziehen können. Für die Gestaltung einer digitalen und nachhaltigen Entwicklung tragen schließlich viele Verantwortung, entsprechend gilt es auch die Bildungsmöglichkeiten zu öffnen.“ 

Die Auswahl der neuen Studiengänge, deren Absolvent_innen sich grundsätzlich für einen konsekutiven Master-Studiengang an der ÑÇÖÞÌìÌø£Àû bewerben können, basiert auf der Ãœberlegung, dass diese durch ihre Herangehensweise und Denkschule, die entsprechenden Voraussetzungen für ein postgraduales Studium schaffen.Die inhaltliche Konsekutivität wird über die ECTS geprüft und gewährleistet. So muss ein Studium mit wirtschaftswissenschaftlichem Bezug mindestens 60 ECTS-Credits in wirtschaftswissenschaftlichen Fächern bzw. Themengebieten umfassen. Der wirtschaftliche Bezug kann zudem auch durch einschlägige Berufserfahrung nachgewiesen werden.

Detaillierte Informationen zu den neuen Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in hier oder in unseren FAQs.